Regulations                                 MARINA DURRES

Latitude 41°18´24”
Longitude 19°25´02”

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    Die MARINA DURRES ist seit Jahren auf der Liste der wichtigsten Projekte des Landes und die
    F.I.P. Endrich KG als Repräsentant nimmt aktiv am Neuaufbau von Albanien teil.

Bereits 1995 war der Erhalt eines Transitlogs für Küstenfahrt möglich und in 2002 wurden endlich die Regelungen für Yacht- und Touristik gesetzlich festgeschrieben.

 

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Einreise Gebühren:                                                                       (eingefügt am 28.11.2003)
Gesetz 8917 vom 4.7.2002 Absatz 1
In Kraft Gesetz mit Dekret Nr. 3407 vom 12.7.2002 Präsident der Repulik Albanien Rexhep Meidani, auf Grund eines Beschlusses des Council der Regierung Nr. 253 vom 6.6.2002. Gez. Panteli Maiko, Fatmir Yhafaj, Stefan Cipa
Kostenfrei und ohne Visa Gebühren sind alle EU-Bürger und Amerikaner gestellt vom 1. Mai bis 1.11. des jeweiligen Jahres.

Privat Boote, Zuständigkeiten usw.. werden in den Albanischen Gesetzen 8772 vom 19.4.2001 und 8663 vom 18.9.2000 geregelt.
Für Ausländische Yachten wurde das Dekret
Nr. 401 vom 31.7.1995 "PER RREGULLAT E PRANIMIT MOTOSKAFEVE DHE TE MJETEVE TE TURIZMIT NE PERTET F RSH"
gezeichnet Council der Regierung wieder in Kraft gesetzt.

Lt. einem persönlichen Gespräch zusammen mit dem Tourismus Ministerium beim Zentral Kommando Militär und dem Albanischen Flottenkommando Ende 2001 ist für ein Transitlog ausschließlich die der Marine unterstellte Hafendirektion der Einklarierungs Häfen zuständig.

Der Hafenmeister kann (wenn die Diziplin (Gesetze usw.) gewahrt wird) eine Fahrtgenehmigung erteilen oder einen langfristigen Aufenthalt in einem Hafen usw..
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Italienern vor Ort bzw. befindet sich auch ein NATO Stützpunkt südlich von Durres. Wie liberal und unbürokratisch die Regelung gehandhabt wird, hängt sehr eng mit weiteren erheblichen Verhaftungen in Europa und Amerika zusammen und mit der politischen Stabilität von Albanien. Unter der nun neuen und erstmalig seriösen Regierung von Albanien, erhielten bereits die ersten Yachten wieder Fahrtgenehmigungen entlang der Küste im April 2002.
 

Yachtregulation in 2002: Einlaufen in die Port of Entrys Shengin, Durres, Vlore und Sarande möglich. Anlaufen bei Tage erwünscht. Ein offizielles Transitlog gibt es nicht oder eine derartige Regulation.
Die Albanische Marine hat die alten Dekrete wieder in Kraft gesetzt aus 1995 für ausländische Yachten. Das heißt: Es ist alleinig im Ermessen des Hafenmeisters gestellt eine Fahrtgenehmigung zu geben entlang der Küste.
Gelbe Flagge ist erwünscht aber teilweise unbekannt. Kanal 12 in Vlore und Kanal 16 in Durres ist der Ansprech Kanal. Mit Italenisch oder Englisch kann man sich verständigen. Geldwechsel ist kein Problem. Wertvolle Gegenstände sollten nicht offen an Deck herumliegen. Dinghis und Aussenborder sind besser unter Deck zu verstauen.

Dies dient dazu Schmuggler Boote auch im Auftrage und in Abstimmung der Italenischen Marine und Guardia de Finanza von der Küste fern zu halten.

Auf der Militär Insel Sazan und im Hafen von Durres sind Italenische Küstenboote in 2002 stationiert. Die Küsten unterliegt einer Kontrolle der Albanischen Marine, welche in 2002 Küstenpatroillen wieder aufnimmt. Hinzu kommen Patroll Boote aus Griechenland und Italien, welche in Albanischen Küstengewässern den Küstenschutz optimieren.