4/9/2005

Albaner mit ihren Netzwerken der Schwerstkriminalität

Filed under: — Zogaj Leku @ 3:35 pm

Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz
nach den Terroranschlägen
vom 11. September 2001
Bericht des Bundesrates an das Parlament
Im Bundesrat verabschiedet am 26. Juni 2002
…………………………….
Ende der 1990er-Jahre wurden Beschaffungsnetzwerke
der tamilischen Unabhängigkeitsorganisation Liberation of Tamil Eelam (LTTE) in der
Schweiz aufgedeckt und im Zusammenhang mit dem Kosovokonflikt die Spendensammlun
Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
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gen und illegalen Waffentransfers verfolgt……………
Ethnisch albanische Extremisten
Seit Beginn der krisenhaften Entwicklungen in Südosteuropa ist die Schweiz in besonderem
Masse von den Aktivitäten extremistischer Gruppen aus jener Region betroffen. So sind insbesondere
Exponenten radikaler kosovo-albanischer Vereinigungen politisch aktiv. Sie verfügen
über gute Netzwerke, doch ist ihre Basis bedeutend weniger breit als während des Krieges
im Kosovo. Innerhalb und auch zwischen der grossen serbischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppe
in der Schweiz kam es bis jetzt zu keinen gewaltsamen Aktionen. Die Tätigkeiten
extremistischer kosovo-albanischer Gruppen bergen jedoch stets das Risiko, dass bei
Verschärfung der regionalen Konflikte (Südserbien, Mazedonien) die grosse Diaspora für
Anwerbung, Rekrutierung, Finanzierung und illegale Waffenbeschaffung der bewaffneten
Gruppierungen missbraucht wird. Wichtige Führungspersonen militanter kosovo-albanischer
und mazedonisch-albanischer Parteien leben oder lebten mit Flüchtlingsstatus in der Schweiz.
………………………
LTTE
Ihren Kampf finanzieren die Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) hauptsächlich durch
nach Europa, den USA, Kanada und Australien emigrierte Tamilen. Die Gelder stammen vor
allem aus Spendengeldsammlungen, Veranstaltungen und Geschäftserlösen.
Die Aktivitäten der LTTE konzentrieren sich in der Schweiz besonders auf Propaganda und
Geldbeschaffung.
…………………..
2.3.5 Rückzugsgebiet und Transitland
Erhöhtes Risiko durch verschärfte ausländische Gesetzgebung
Wie aufgezeigt, dient die Schweiz seit den 1960er-Jahren terroristisch agierenden Einzelpersonen
und Gruppen immer wieder als Rückzugsgebiet und Transitland. Die Verschärfung
ausländischer Gesetzgebungen oder explizite Verbote von Organisationen (z.B. 1993 Verbot
der PKK in Deutschland, Terrorism Act 2000 in Grossbritannien, US Patriot Act 2001,
………………………………

2.3.6 Verwicklung in andere kriminelle Aktivitäten
Terrororganisationen werden immer wieder in Zusammenhang mit anderen kriminellen Aktivitäten
wie Waffen- oder Drogenhandel gebracht.
Interessenkongruenz mit Schwerstkriminalität im Balkan
Im Kosovo und in den angrenzenden Gebieten sind verschiedene ethnisch albanische bewaffnete
Gruppen, insbesondere die UCK, mit den Netzwerken der Schwerstkriminalität verstrickt,
da sie für die Kampfführung auf deren logistische und finanzielle Unterstützung angewiesen
sind. Es besteht zudem eine Interessenkongruenz dieser Gruppen und der Schwerstkriminalität.
Es gibt klare Hinweise, dass - ähnlich wie im Kosovo - Netzwerke extremisti
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scher ethnischer Albanergruppen auch in der Schweiz mit der organisierten Kriminalität (Heroin-
und Kokainhandel, Rotlichtmilieu, Menschenhandel, Geldwäscherei) verhängt sind.
Beziehungen lassen sich auch zwischen kosovo-albanischen extremistischen Unterstützungsgruppen
und kriminellen Aktivitäten im Bereich des Waffenhandels aufzeigen. Beispiele dafür
sind zwei in der Schweiz aufgedeckte Waffenschmuggelfälle der Jahre 1998 und 1999. Ein
weiterer Fall von Waffenhandel und -schmuggel aus der Schweiz in das Kampfgebiet in Mazedonien
hat analoge Vorgehensmuster gezeigt.
Kurdisch-türkische Gruppen und Drogenhandel
Seit Jahren besteht der Verdacht, dass auch die PKK in Teilbereichen mit der OK verstrickt ist
und durch kurdische Drogenhändler mittelbar an Rauschgiftgeschäften partizipiert. Exponenten
aus dem Umfeld der Organisation sind zunehmend in Strafuntersuchungen im Zusammenhang
mit Schutz- und Spendengelderpressung, Verdacht auf Drogenhandel und Ähnliches
verwickelt. Diese Vermutungen konnten bis jetzt zumindest für die Schweiz noch nicht belegt
werden.
2.4 Organisierte Kriminalität und andere Kriminalitätsformen
2.4.1 Organisierte Kriminalität generell
Das organisierte Verbrechen hat globale Ausmasse angenommen und könnte sich zu einer der
grössten Bedrohungen für Gesellschaft, Staat und Wirtschaft entwickeln.

http://www.fedpol.ch/d/archiv/berichte/weitere/020627a_ber-d.pdf

1 Comment

  1. Bereitwillig hat Joschka Fischer, die Visa Stelle in Pristina dem Organisierten UCK Verbrechern übergeben, was Stadt bekannt ist und war.

    Comment by Gast — 4/9/2005 @ 3:41 pm

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